23.03.2021 – Was gilt weiter für Unternehmen

Bund und Länder haben die geltenden Corona-Regeln grundsätzlich bis zum 18. April 2021 verlängert. Es bleibt besonders wichtig, Kontakte zu vermeiden.
Die aktuellen Regeln im Überblick.
Unternehmen sind verpflichtet, auf Grundlage der jeweils aktuellen Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept zu entwickeln und umzusetzen oder das bestehende zu aktualisieren.
Dabei gilt es, nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen einzuhalten und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren. Unternehmen müssen den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Dort, wo Präsenz am Arbeitsplatz weiter erforderlich ist, muss die Belegung von Räumen reduziert werden oder es sind medizinische Masken einzusetzen, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Für einen umfassenden Infektionsschutz sollen diese Mitarbeiter pro Woche das Angebot mindestens eines kostenlosen Schnelltests erhalten sowie eine Bescheinigung über das Testergebnis. Betriebskantinen werden geschlossen, wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen.
Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bleiben aufgefordert, die Corona-Arbeitsschutz-Verordnung konsequent anzuwenden.

Zur weiteren Reduzierung der Fahrgastzahlen zu klassischen Berufsverkehrszeiten werden die Unternehmen aufgefordert, flexible Arbeitszeiten, wo immer möglich, so einzusetzen, dass das Fahrgastaufkommen zu Arbeitsbeginn und -ende möglichst stark entzerrt wird.
Wer kontrolliert die Regeln?
Je nach Maßnahmen kommen für die Kontrolle verschiedene Gemeinde-, Landes- oder Bundesbehörden in Betracht. Die Einhaltung der Corona-Regeln kontrollieren in der Regel die Ordnungsämter sowie Landespolizeien. Die Bundespolizei kann hier unterstützen. Sie ist zudem für die Kontrolle bei der Einreise zuständig. Einzelheiten sind den Verordnungen der Länder entnehmen.

Hier Auszüge aus dem umfassenden Vorschriften- und Regelwerk zum betrieblichen Infektionsschutz (SARS-CoV-2-Coronavirus)

  1. Arbeitsschutz gilt weiter – und muss um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor dem Coronavirus ergänzt werden! Überall, wo sich Personen begegnen, steigt das Infektionsrisiko – und damit das Risiko steigender Infektionszahlen und Überlastung des Gesundheitswesens. Um dies auch in der Arbeitswelt zu verhindern, sind zusätzliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes sind notwendig, die dynamisch an den Pandemieverlauf angepasst werden.
  2. Sozialpartnerschaft nutzen, Arbeitsschutzexperten einbinden, Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge ausweiten! Eine gelebte Sozialpartnerschaft in den Betrieben hilft gerade jetzt, die notwendigen Schutzmaßnahmen wirksam im betrieblichen Alltag zu verankern. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten den Arbeitgeber bei der Erstellung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen und unterstützen bei der Unterweisung. Die Betriebe bieten ihren Beschäftigten zusätzliche freiwillige, ggf. telefonische, arbeitsmedizinische Vorsorge an.
  3. Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern wird universell auch bei der Arbeit eingehalten – in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen! In den Betrieben werden entsprechende Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt. Wo dies nicht möglich ist, werden wirksame Alternativen ergriffen.
  4. Abläufe werden so organisiert, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben! Schichtwechsel, Pausen oder Anwesenheiten im Büro werden durch geeignete Maßnahmen entzerrt, Kontakte der Beschäftigten untereinander werden im Rahmen der Schichtplangestaltung und durch konsequente Ausführung aller geeigneter Trätigkeiten im Homeoffice auf ein Minimum reduziert.
  5. Niemals krank zur Arbeit! Personen mit erkennbaren Symptomen (auch leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot) verlassen den Arbeitsplatz bzw. bleiben zu Hause, bis der Verdacht ärztlicherseits aufgeklärt ist. Hier sind auch die Beschäftigten gefragt, ihre gesundheitliche Situation vor Arbeitsbeginn zu prüfen, um ihre Kolleginnen und Kollegen nicht in Gefahr zu bringen.
  6. Zusätzlichen Schutz bei unvermeidlichem direkten Kontakt sicherstellen! Wo Trennung durch Schutzscheiben nicht möglich ist, werden vom Arbeitgeber medizinische Gesichtsmasken oder geeignete persönliche Schutzausrüstung zum Atemschutz für die Beschäftigten und alle Personen mit Zugang zu dessen Räumlichkeiten (wie Kunden, Dienstleister) zur Verfügung gestellt.
  7. Zusätzliche Hygienemaßnahmen treffen! Waschgelegenheiten bzw. Desinfektionsspender werden vom Arbeitgeber bereitgestellt, um die erforderliche häufige Handhygiene am Ein-/Ausgang und in der Nähe der Arbeitsplätze zu ermöglichen. Kurze Reinigungsintervalle für gemeinsam genutzte Räumlichkeiten, Firmenfahrzeuge, Arbeitsmittel und sonstige Kontaktflächen verbessern den Infektionsschutz weiter. Auf die verbindliche Einhaltung einer “Nies-/Hustetikette” bei der Arbeit wird besonders geachtet!
  8. Arbeitsmedizinische Vorsorge nutzen; Risikogruppen besonders schützen! Viele bangen um ihre Gesundheit. Arbeitsmedizinische Vorsorge beim Betriebsarzt ermöglicht individuelle Beratung zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Auch Vorerkrankungen und Ängste können hier besprochen werden. Wird dem Arbeitgeber bekannt, dass eine Person einer Risikogruppe angehört, ergreift er die erforderlichen individuellen Schutzmaßnahmen.
  9. Betriebliche Beiträge zur Unterbrechung von Infektionsketten sicherstellen! Um schnell auf erkannte Infektionen reagieren zu können, erarbeiten Arbeitgeber betriebliche Routinen zur Pandemievorsorge und kooperieren mit den örtlichen Gesundheitsbehörden, um weitere möglicherweise infizierte Personen zu identifizieren, zu informieren und ggf. auch isolieren zu können. Beschäftigte werden angehalten, sich bei Infektionsverdacht testen zu lassen.
  10. Aktive Kommunikation rund um den Grundsatz “Gesundheit geht vor!” Der Arbeitgeber unterstützt aktiv seine Beschäftigten. Führungskräfte stellen vor Ort klar, dass Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten Priorität haben. Alle festgelegten betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen und Hinweise werden verständlich erklärt und ggf. erprobt und eingeübt.

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