Messungen

Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) an Arbeitsplätzen, an denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, eingehalten werden. Weiterhin sind die allgemeinen Vorgaben der die sich aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung und der Lärm- und Vibrationsschutzverordnung ergeben einzuhalten.

Wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen

  • Vor-Ort-Beratung/Begehung
  • Durchführung von orientierenden Messungen (Lärm-, Licht-, Temperatur, Luftfeuchte
  • Durchführung von Raumluftmessungen
  • Bewertung und Einordnung der Messergebnisse
  • Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Arbeitssituation

Weitere Informationen finden Sie unter Begehungen