Betreuungsmodelle -> Betriebsspezifische Betreuung

Den Bedarf der betriebsspezifischen Betreuung hat der Unternehmer unter zu Hilfenahme des Anhanges 4 der DGUV Vorschrift 2 zu ermitteln. Hierbei unterstützen sie unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt.

Der Unternehmer muss bei der Ermittlung des Umfanges der betriebsspezifischen Betreuung die Personalvertretung mit einbeziehen. Die nachfolgend aufgeführten Aufgabenfelder sind entsprechend dem Anhang 4 sowie Auslöse- und Aufwandskriterien berücksichtigt. Das Verfahren erfordert, dass der Unternehmer alle Aufgabenfelder hinsichtlich ihrer Relevanz für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung regelmäßig, insbesondere nach wesentlichen Änderungen, prüft.

Die Aufgabenfelder/ Bausteine sind:

  1. Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung ( z.B. Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, die besondere Risiken aufweisen)
  2. 2. Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation ( z.B. Beschaffung von grundlegend neuartigen Maschinen, Geräten.
  3. 3. Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation ( z.B. Neue Vorschriften, die für den Betrieb umfangreiche Änderungen nach sich ziehen)
  4. Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen ( Schwerpunktprogramme, Kampagnen sowie Unterstützung von Aktionen zur Gesundheitsförderung)