15.03.2021 Verschärfte Anforderungen durch die Corona-ArbSchV

Liebe Unternehmer – Vorgesetzte – Verantwortliche – Mitarbeiter,

wie heißt es noch gleich: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“.

Letzte Woche, am 19. Januar, wurde die neuen Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen. Damit einher geht die Verschärfung der Corona-ArbSchV

(BMAS – FAQs zur Corona-Arbeitsschutzverordnung).

Befristet bis zum 15. März 2021 gilt daher ab dem 27. Januar, die Pflicht,

  • dass Arbeitgeber Home-Office anbieten, wo es die Tätigkeit zulässt
  • der dringende Appell an die Arbeitnehmer, Home-Office-Angebote auch tatsächlich anzunehmen
  • dass pro Mitarbeiter 10 m2 Raumfläche zur Verfügung stehen muss, wenn Räume von mehreren Personen besetzt sind
  • dass Betriebe ab 10 Mitarbeiter kleine, beständige Arbeitsgruppen bilden, um zu viele verschiedene Kontakte zu vermeiden
  • dass Arbeitgeber medizinische Mund-Nasen-Masken kostenlos zur Verfügung stellen – im Idealfall FFP2-Masken.

Für die Mitarbeiter gilt eine Maskenpflicht, sofern der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann.

Formuliert sind neue Regeln schnell, das kennen Sie bereits von anderen Arbeits-schutzthemen. Doch meist sind daran weitere Anforderungen gekoppelt, deren Tragweite sich erst zeigt, wenn es an die Umsetzung geht.

Im Falle der Corona-Pandemie ist Schnelligkeit gefragt. Hier gibt es keine Übergangsfrist von einem halben Jahr oder länger, wie es sonst üblich ist.

Jetzt ist sofortiges Handeln gefragt, um Bußgelder in Höhe von bis zu 30.000 € zu vermeiden.

Helge Braun, Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramts, betonte am 24.01. die stichprobenartigen Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden

Setzen Sie sich daher die folgenden Punkte zur Verfügung auf Ihrer „To Do Liste“, um Ihren Betrieb weiterhin am Laufen zu halten:

  • Definieren Sie alle Arbeitsplätze, die auch im Home-Office möglich sind. Gehen Sie den Gründen von Führungskräften nach, die eine Home-Office-Arbeit für ihre Beschäftigten ausschließen. Mitunter kann Ihre IT-Abteilung unterstützen.

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  • Erfüllen Sie Ihre Nachweispflicht, d. h. halten Sie schriftlich fest, warum bestimmte Tätigkeiten nicht im Home-Office auszuführen sind.
  • Prüfen Sie die Mindestfläche von 10 m2 pro Person. Diese wird oftmals nicht einzuhalten sein. In diesen Fällen müssen Abtrennungen, das Tragen von Masken und Lüftungsmaßnahmen greifen. Dokumentieren Sie diese Maßnahmen!
  • Fordern Sie Ihre Führungskräfte auf, mit Arbeitsplänen zu arbeiten, damit sich kleine feste Mitarbeiter-Teams bilden. Die persönliche Zusammenarbeit ist dennoch auf ein Minimum zu begrenzen.
  • Stellen Sie medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung, im Idealfall FFP2-Masken.
  • Ganz wichtig: Kommunizieren Sie alle Regeln in Mitarbeiterunterweisungen! Gehen Sie dabei über die Kommunikationswege, die sich während der Corona-Pandemie in Ihrem Unternehmen etabliert haben.

Ansonsten kontaktieren Sie uns gerne, auch wenn wir derzeit nicht überall vor Ort sein können oder es die Situation gerade nicht zulässt- Wir die AS& AMD Scheller GmbH sind natürlich für Sie da, telefonisch, per Mail und natürlich auch über Online-Meetings.

Gerne führen wir auch Unterweisungen online durch, so dass wir viele erforderlichen Maßnahmen trotz „der Pandemie“ für Sie und mit ihnen durchführen können!!!

Denn nur gemeinsam können wir den Arbeits- u. Gesundheitsschutz weiter voran bringen.

Denn wie sie wissen, ist es uns wichtig- „das jeder jeden Tag gesund nach Hause gehen soll“.

Wir sind für Sie da!

Ihre AS + AMD Scheller GmbH

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