08.04.2021 Corona-Tests: Das sollten Arbeitgeber jetzt wissen

Quelle: Handwerksblatt

Regelmäßige Tests in Unternehmen sollen dabei helfen, die Infektionsrate möglichst niedrig zu halten.

Möglichst viele Tests sollen helfen, die Corona-Pandemie einzudämmen bis alle geimpft sind. Deshalb appelieren die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft BDA, BDI, DIHK und Zentralverband des Deutschen Handwerks ( ZDH) an die Betriebe, ihren Beschäftigten Selbsttests, und wo dies möglich ist, Schnelltests anzubieten, um Infektionen frühzeitig zu erkennen.

Es handelt sich hier um ein freiwilliges Angebot der Betriebe. Die Betriebe stellen die Tests – bevorzugt Selbsttests – zur Verfügung und finanzieren diese auch. Bis allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden kann, wollen die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft die Teststrategie von Bund und Ländern mit aller Kraft unterstützen. Vermehrte Tests sind eine wirksame Brücke, die mindestens bis Juni 2021 notwendig sein wird. 

Die Test-Frequenz und die Zielgruppe können Betriebe selbst festlegen.

Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft appellieren an die Betriebe, ihren Beschäftigten Selbsttests, und wo dies möglich ist, Schnelltests anzubieten, um Infektionen frühzeitig zu erkennen. 

1. Wie sollen sich Betriebe an der Nationalen Teststrategie beteiligen?

Zahlreiche Betriebe führen im Rahmen ihrer Möglichkeiten bereits Testungen ihrer Mitarbeiter durch. Dieses Engagement wurde in den vergangenen Wochen kontinuierlich ausgeweitet.

2. Muss der Test im Betrieb selbst gemacht werden oder können auch externe Stellen beauftragt werden? 

Selbsttests werden, wie der Name sagt, von den Mitarbeitern an sich selbst angewendet. Eine Beauftragung von externen Stellen ist hier nicht notwendig. Mit der Durchführung von PoC-Antigen-Schnelltests und anderen Tests können auch externe Stellen (z. B. Arzt, Apotheke, Testzentrum) beauftragt werden. Die Kosten dafür trägt dann der Arbeitgeber. 

Bei Selbsttests müssen keine besonderen Anforderungen erfüllt werden. 

Bei PoC-Antigen-Schnelltests erfolgt die Durchführung gemäß Herstellerhinweis : https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/ABAS/pdf/SARS-CoV-2.html

3. Welche Tests sollen die Betriebe anbieten? 

Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft appellieren an die Betriebe, ihren Beschäftigten Selbsttests, und wo dies möglich ist, Schnelltests anzubieten, um Infektionen frühzeitig zu erkennen.

 4. Können Betriebe auch andere Tests als Selbsttests anbieten? 

Die Gemeinsame Erklärung der Wirtschaft zielt insbesondere auf ein Angebot von Selbsttests, und wo möglich, auch PoC-Antigen-Schnelltests ab. Betriebe, die bereits andere Tests, PoC-Antigen-Schnelltests und/oder PCR Tests anbieten, müssen ihr Angebot selbstverständlich nicht umstellen. 

5. Welche Testarten gibt es?

a) Antigen-Selbsttests, oder einfach nur Selbsttests. Bei Antigen-Selbsttests sind Probenentnahme und -auswertung leichter, wodurch sie für die Eigenanwendung durch Laien geeignet sind. Sie sind durch eine entsprechende CE-Kennzeichnung gekennzeichnet. Sie können durch den Endanwender in Apotheken, Drogerien oder Supermärkten gekauft werden. Bei Selbsttests ist grundsätzlich keine Dokumentation der Ergebnisse durch Dritte möglich. Bei Selbsttests führen Beschäftigte den Test selbst durch. Eine Beaufsichtigung ist nicht erforderlich. 
Geeignete zugelassenen Selbsttest für den Laien finden sie hier: https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html

b) PoC- Antigen beruhen auf dem gleichen Prinzip wie Antigen-Schnelltests. Schnelltest nur durch geschultes Personal- über Nasen Rachenabstrich- Ergebnis direkt vor Ort!!!! Zuverlässigkeit jedoch nicht so gegeben wie beim PCR Test. Sie funktionieren nach einem ähnlichen Prinzip wie Schwangerschaftstest. Testergebnisse schneller. Antigen-Selbsttests benötigen eine Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Hier finden sie zugelassenen PoC Antigen Schnelltest durch geschultes Personal: https://antigentest.bfarm.de/ords/f?p=101:100:15199856065014.

Für die Beschaffung von PoC-Antigen-Schnelltests wurde die Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) angepasst. Seit dem 16. März 2021 haben Arbeitgeber nun auch die Möglichkeit, PoC-Antigentests zu erwerben, um diese ihren Beschäftigten im Rahmen eines Testangebots zur Verfügung zu stellen. Zu beachten ist jedoch, dass die Arbeitgeber dann “Betreiber” eines Medizinprodukts sind. Als solche müssen sie sicherstellen, dass nur fachkundige Personen, die die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung haben und entsprechend eingewiesen sind, die Schnelltest im Betrieb durchführen. Abweichend davon kann die Tätigkeit auf Personen ohne nachgewiesene Fachkunde übertragen werden, wenn die Tätigkeiten unter Aufsicht einer fachkundigen Person erfolgt. Eine Ersthelferausbildung genügt hierfür nicht. Die probenehmende Person ist vor Aufnahme der Tätigkeit auf Grundlage der durch die tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung erstellten Betriebsanweisung zu unterweisen

z. B. Es sind für Probenehmende mindestens FFP2-Masken zusammen mit einem Gesichtsschild/Visier oder zusammen mit einer dichtsitzenden Schutzbrille erforderlich, um das Risiko durch Übertragungen über Tröpfchen und Aerosole möglichst gering zu halten. siehe auch Punkt 10

c) PCR-Test nur durch medizinischens Personal

PCR-Test weisen anhand von genetischem Virus-Material in der Probe den SARS-CoV-2-Erreger nach, sind am zuverlässigsten und gelten als der “Goldstandard”. Dabei macht medizinisches Personal einen Nasen- oder Rachen-Abstrich. Die Auswertung des PCR-Tests erfolgt durch ein Labor, was in der Regel etwa 24 Stunden, aber bis zu 48 Stunden (inklusive Transport) dauern kann.  siehe auch Punkt 10

6. Dürfen Betriebe die Tests überhaupt beschaffen? 

Ja. Selbsttests dürfen alle Endanwender einschließlich Betriebe beschaffen. Die Tests sind über die üblichen Wege (Handel, Apotheken) erhältlich. siehe Verlinkung unter a)

7. Ist sichergestellt, dass Selbsttests in ausreichender Menge vorliegen?

Ende Februar sind die ersten Selbsttests zugelassen worden. Der Bund hat bereits über 200 Mio. Selbsttests gesichert. Dem Bundesgesundheitsministerium zufolge laufen mit weiteren Herstellern Gespräche, und das tatsächliche Marktangebot wird die gesicherten Kontingente bei weitem übertreffen. Die Selbsttests werden in Apotheken, im Einzelhandel und in einigen Discountern verkauft. Dieser Vertriebsweg garantiert, dass sich die Selbsttests – so wie geplant – im Alltag etablieren (Quelle: BMG). Für Betriebe und Beschäftigte sollte es bald möglich sein, vergleichsweise einfach Selbsttests zu beschaffen.

8. Ist sichergestellt, dass es genügend PoC-Antigen-Schnelltests gibt?

Laut Bundesgesundheitsministerium gibt es genügend Antigen-Schnelltests auf dem Markt. 150 Mio. Schnelltests liegen laut Herstellerangaben bereits heute auf Halde und können direkt geliefert werden. Die Länder und Kommunen müssen sie nur abrufen – und machen das bereits heute schon für Pflegeheime. Der Bund hat (Stand: 4.3.2021) mindestens 800 Mio. Schnelltests über internationale Kooperationsvereinbarungen  und europäische Rahmenverträge für dieses Jahr gesichert. Das tatsächliche Marktangebot wird dieses Kontingent nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums bei weitem übertreffen. 

9. Teststrategiene? Welchen Beschäftigten müssen die Tests angeboten werden und wie oft? 

Die Arbeitsbedingungen können bei der Testreihenfolge berücksichtigt werden. Beispielsweise kann es sinnvoll sein, Beschäftigte regelmäßig zu testen, die häufig Kundenkontakt haben oder unter Arbeitsbedingungen arbeiten, bei denen Abstände nicht immer eingehalten werden können (zum Beispiel in Produktion, Gastronomie, Einzelhandel oder bei körpernahen Dienstleistungen). Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft appellieren an die Betriebe, dass das Testangebot möglichst vielen Beschäftigten gemacht wird. 

Daneben sind unter Umständen rechtlich bindende Vorgaben, etwa durch Landesverordnungen, zu beachten. Diese Verordnungen können Testpflichten für Betriebe beinhalten, die einzuhalten sind.
Übersicht über Corona Regeln finden sie hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198

10. Welche Anforderungen muss “geschultes Personal” erfüllen und wie kann es geschult werden?

Erklärung was zählt zu geschultem Fachpersonal: https://www.amds.de/wp-content/uploads/2021/04/Info-was-ist-ein-Fachpersonal-fuer-Schnelltest-1.pdf

11. Soll eine Bescheinigung über das Testergebnis ausgestellt werden? 

Selbsttest: Bei einem Selbsttest durch einen Beschäftigten wird grundsätzlich keine Bescheinigung ausgestellt. 
PoC-Antigen-Schnelltest: Laut Bundesgesundheitsministerium hat bereits heute jedes Testzentrum ein Dokumentationssystem. Nach einem Schnelltest bekommt der Getestete ein Zeugnis, auf dem unter anderem angegeben wird, wer, bei wem, wann und mit welchem Ergebnis getestet wurde. Ähnliche Zeugnisse halten Apotheken und Arztpraxen vor. 

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