Ausbildung / Schulungen und Unterweisungen 

Das sichere Arbeiten an Maschinen, mit Chemikalien und Werkzeugen oder die ergonomische Arbeitsplatzgestaltung ist essentiell für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz fördern Sie aktiv die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und tragen zum wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens bei.

Die Sicherheitsunterweisungen und tätigkeitsspezifische Schulungen sind ein wesentlicher Bestandteil im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Brandschutz als verhaltensorientierte Maßnahme zur Prävention.

Überblick unserer Schulungsleistungen

  • Ausbildung von Fahrern von Flurförderzeugen (Staplerfahrer)
  • Jährliche Unterweisungen für Fahrer von Flurförderzeugen (Staplerfahrer)
  • Ausbildung von Kranfahrern
  • Jährliche Unterweisung für Kranfahrer
  • Ausbildung von Hubarbeitsbühnen Bediener
  • Jährliche Unterweisung von Hubarbeitsbühnen- Bediener
  • Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten im eigenen Unternehmen
  • Berufskraftfahrer-Qualifikation Module z.B. 3.5 oder Vermittlung aller anderen Module  (BKrFQG)
  • Regelmäßige betriebsspezifische Sicherheitsunterweisungen
  • Einweisung und Unterweisung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Unterweisung der Führungskräfte
  • Unterweisung Ladungssicherung
  • Gefahrstoffunterweisungen
  • Brandschutzunterweisungen
  • Aus- und Weiterbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern
  • Durchführung von Notfallübungen und Evakuierungsübungen
  • Auf Anfrage auch Löschübungen
  • Hygiene- Unterweisungen
  • Arbeitsschutzmanagement Einführung

Unser Schulungsangebot

Nächste Schulungstermine
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Eine qualitätsgesicherte Ausbildung erhöht die Sicherheit beim Umgang mit Flurförderzeugen. Zum einen sinkt die Unfallgefahr im Unternehmen, zum anderen kommt es zu geringerer Beschädigung an Ladegut und Lagereinrichtungen. 

Gemäß der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur Mitarbeiter beauftragen, die geeignet und ausgebildet sind und ihre Befähigung hierzu nachgewiesen haben.

In unserer Ausbildung zum Flurförderzeugfahrer vermitteln wir Ihnen die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse für das sichere Arbeiten mit Flurförderzeugen gemäß dem DGUV Grundsatz 308-001 Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand, auch individuell auf ihren Betrieb und ihren Anforderungen angepasst. Auch bei ihnen vor Ort möglich. 

Dauer: 1 Tag (in Ausnahmefällen 2 Tage), bei Vorerfahrung bitte Zeitbedarf anfragen.
Voraussetzung: 18 Jahre alt, sowie körperliche, geistige und charakterliche Eignung
Sie beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift, die Prüfungen sind in deutscher Sprache!

Flurförderzeugausweis für Flurförderzeuge und Zertifikat, Preis auf Anfrage Sie erwerben den Bedienerausweis für Flurförderzeugführer und sind rechtlich abgesichert.

Eine qualitätsgesicherte Ausbildung erhöht die Sicherheit beim Umgang mit Flurförderzeugen. Zum einen sinkt die Unfallgefahr im Unternehmen, zum anderen kommt es zu geringerer Beschädigung an Ladegut und Lagereinrichtungen. 

Gemäß der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur Mitarbeiter beauftragen, die geeignet und ausgebildet sind und ihre Befähigung hierzu nachgewiesen haben.

In unserer Ausbildung zum Flurförderzeugfahrer vermitteln wir Ihnen die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse für das sichere Arbeiten mit Flurförderzeugen gemäß dem DGUV Grundsatz 308-001 Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand, auch individuell auf ihren Betrieb und ihren Anforderungen angepasst. Auch bei ihnen vor Ort möglich. 

Dauer: 1 Tag (in Ausnahmefällen 2 Tage), bei Vorerfahrung bitte Zeitbedarf anfragen.

Voraussetzung: 18 Jahre alt, sowie körperliche, geistige und charakterliche Eignung
Sie beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift, die Prüfungen sind in deutscher Sprache!

Flurförderzeugausweis für Flurförderzeuge und Zertifikat, Preis auf Anfrage Sie erwerben den Bedienerausweis für Flurförderzeugführer und sind rechtlich abgesichert.

Durch den DGUV Grundsatz 308 -008 (bisherige BGG 966) “Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen” werden von den Berufsgenossenschaften nun klare Ausbildungsgrundsätze für die Bediener von Hubarbeitsbühnen vorgegeben. Demnach müssen die Bediener in Theorie und Praxis unterwiesen sein. Ohne diese vorgeschriebene Unterweisung dürfen sie nicht für Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen/Hebebühnen eingesetzt werden.
In dieser Ausbildung erwerben Sie Kenntnisse und Fertigkeiten zum sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-008 ( BGG 966 ). In unserer Ausbildung geben wir Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die Sicherheitsbestimmungen.

Dauer: 1 Tag (in Ausnahmefällen 2 Tage), bei Vorerfahrung bitte Zeitbedarf anfragen. Preis auf Anfrage

Voraussetzung: 18 Jahre alt, sowie körperliche, geistige und charakterliche Eignung
Sie beherschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift, die Prüfungen sind in deutscher Sprache!
Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen und Zertifikat
Sie erwerben den Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen und sind rechtlich abgesichert.

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) setzt europäische Vorgaben nach der Richtlinie 2003/59/EG um. Es sieht alle fünf Jahre eine BKF-Weiterbildung für Fahrpersonal im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr im Umfang von 35 Stunden vor.
Als ihr kompetender Berater im Arbeitsschutz arbeiten wir mit Kooperationspartner im Bereich der Berufskraftfahrer Weiterbildung eng zusammen und bieten selbst das Modul 3.5 „ Einschätzen der Lage bei Notfällen“ an.

Termine auf Anfrage jedoch müssen Module 5 Tage vor Beginn bei der Regierung gemeldet werden, auch dies machen wir für Sie.

Die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten ist Aufgabe der Unfallversicherungsträger – sie sind rechtlich verpflichtet, Ausbildungen anzubieten. Aufgrund der hohen Nachfrage besteht aber auch ein breites Angebot an externen Ausbildungen zum Sicherheitsbeauftragten durch Berufsgenossenschaften und weiteren Anbietern. Eine dritte Option ist die Ausbildung im eigenen Betrieb durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die AS/ AMD Scheller GmbH bietet hierzu eine Schulung an.
In Unternehmen mit regelmäßig mehr als zwanzig Beschäftigten hat der Unternehmer Sicherheitsbeauftragte zu bestellen – das verlangen Sozialgesetzbuch VII in § 22 und DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. Die notwendige Anzahl an Sicherheitsbeauftragten richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten und den bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren Ihres Unternehmens.
Der Grundpfeiler im Arbeitsschutz ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit, deren Ausbildung Monate bis Jahre dauert und die vom Unternehmer per Pflichtenübertragung wichtige Aufgaben im Arbeitsschutz übernehmen kann.
Aber: Die Nachfrage bei den Berufsgenossenschaften ist hoch und Termine schon lange vorher fix. Deshalb besteht bei uns das Angebot dies durch uns zeitnah durchführen zu können. Diese Variante hat den wesentlichen Vorteil, dass engagierte Ausbilder oder unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit besonders genau zu den individuellen Gefahren und Gegebenheiten im eigenen Betrieb schulen können .
Ein weiterer Vorteil der internen Ausbildung ist, dass ein enger Kontakt von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten von Anfang an gegeben ist. In § 20 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 1 heißt es, dass der Unternehmer sicherstellen muss, „dass die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte mit den Sicherheitsbeauftragten eng zusammenwirken.“ Diese Forderung kann durch eine auf den eigenen Betrieb zugeschnittene Aus- und Fortbildung von Anfang an erfüllt werden.

Dauer 1 ½ Tage, Preis auf Anfrage

Eine gute Brandschutzhelfer Ausbildung ist für die Sicherheit in Ihrem Unternehmen enorm wichtig. Denn ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung und Bedrohung dar. Die Verantwortung für Ihre Beschäftigten, so wie die Sicherung Ihres Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit.
Zum Brandschutz im Betrieb gehört auch eine regelmäßige Schulung aller Beschäftigten und Mitarbeitern. Deshalb sind Unternehmen verpflichtet, Mitarbeiter zu benennen, die im Notfall dafür zuständig sind, Erste Hilfe zu leisten, einen Brand zu bekämpfen, oder eine Evakuierung einzuleiten.
Mit einer Brandschutzhelfer Ausbildung Ihrer Mitarbeiter kommen Sie den gesetzlichen Pflichten nach.
Brandschutzhelfer kann jeder angestellte Mitarbeiter Ihrer Firma werden.
Kleine und mittlere Unternehmen müssen in der Regel fünf Prozent ihrer Beschäftigten zum Brandschutzhelfer ausbilden lassen und bestellen.
In Versammlungsstätten wie z.B. bei Hotels, Kinos und Pflegeheime müssen deutlich mehr als die geforderten fünf Prozent ausgebildet und bestellt werden.
Das ganze gilt natürlich auch bei Schichtbetrieb und nicht nur für die Lagerhalle mit Gefahrgut, sondern auch für Büros und Verwaltungsgebäude. Liegt eine erhöhte Brandgefährdung in Ihrem Betrieb vor, erhöht sich sogar zwingend die Anzahl der geforderten Brandschutzhelfer.

Dauer: je nach Gruppengröße Deshalb Planen Sie ca. 3-4 Stunden für die gesamte Schulung ein.
Wir passen uns aber natürlich Zeitlich an Ihre betrieblichen Gegebenheiten an, damit die Produktivität Ihres Unternehmens so weit wie möglich erhalten bleibt.
Wir halten die Schulung gerne bei ihnen im Unternehmen ab.

Schulungsanfrage

Für Anfragen zu Schulungen, Preisen und Terminen füllen Sie bitte das Formular aus.